Zur Rationalität des Deutschen Kernenergieausstieges

01.03.2018

Prof. Dr. Wolfgang Stoll, Hanau,

Einleitung
Platon stellte 400 vor Christus fest: „Was immer Du tust, Du tust einem anderen Böses.“ Streng genommen müsste das ebenso für Unterlassungen gelten – aber unser Leben ist mehr auf Handlungen und Handlungsfolgen eingestellt.

Zum Rahmen unserer Handlungsoptionen gehört auch das Gewerberecht. Nach seinen etablierten Regeln erlaubt es gewerbliche Tätigkeiten, die den Nachbarn jenseits der Grenzen des Grundstücks, auf dem das Gewerbe ausgeübt wird, nicht unzu­mutbar gefährden. Das Ausmaß der Gefährdung, das der Nachbar zu tolerieren hat, darf das allgemein als akzeptiert betrachtete „Restrisiko“ als Äquivalent von einem (statistischen) Todesfall unter 1 Million Menschen und Jahr nicht überschreiten. (Für die Grenzen der Zumutbarkeit des fremd verschuldeten Risikos, das zu akzep­tieren ist, gibt es in der deutschen Rechtsprechung das Kalkar-Urteil). Das ist ungefähr 1 % des aus der mittleren Lebenserwartung ableitbaren individuellen statistischen Ablebensrisikos aus allen Lebensrisiken einschließlich des Todes durch Krankheit. Wo auch der Nutzen des Einzelnen dagegen bilanziert werden kann, wie bei vielen individuell eingegangenen Risiken, wie z.B. im Straßenverkehr, liegt das akzeptierte Todesrisiko (Autounfälle) bei derzeit 50 Menschen pro Million und Jahr. Es kann bisher nicht sicher ausge­schlossen werden, dass bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk der üblichen Bau- und Betriebsweise diese in Deutschland festgelegte Zumutbar­keitsgrenze überschritten wird. Die Höhe des Restrisikos ergibt sich aus im Wesentlichen zwei Risikosträngen, wie sie sowohl aus mangelnder Orga­nisationsqualität, wie sie auch aus Mängeln der technischen Qualität des Systems entstehen können. Für die Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze nach obigem Todesfallrisiko wird hier die Wirkung ionisierender Strahlung auf Menschen in der Umgebung des Kraftwerkes herangezogen, die alle sonst noch möglichen Schadwirkungen überwölbt. Die herrschen­de Interpretation dieser Schädigung fußt auf einer Schadensvermutung auch bei sehr geringer Überschreitung der natürlichen Strahlenexposition, die eine Person durch die Summe an Inhalation, Ingestion und äußerer Bestrahlung vom Kernkraftwerk her erfährt. Eine kausale Schadenszuordnung an der Einzelperson mit gleicher Maximalfolge (Krebs) ist wegen der Multikausalität (parallel wirkende mögliche andere Schadstoffe) ausgeschlossen. Es gibt allen­falls in großen Bevölkerungskollektiven statistisch erkennbare Schäden in eintretenden Krankheiten, einer Lebensverkürzung und dem Tod in einem sowohl zeitlich, wie örtlich unscharf begrenzten Umfeld.

Verstellte Wirklichkeit.

Mit zunehmendem Lebensalter – und das erreichen bei uns immer mehr Menschen – rückt das Bewusstsein der Endlichkeit immer näher. Man kann das „Leben“ mit ein paar Zahlen umfassen. Nehmen wir einen 94-Jährigen. Er besteht aus etwa einer Million Milliarden Zellen, von denen jede Sekunde eine Million zugrunde gehen. Die Ausscheidungen in den Eiweißbestandteilen in Stuhl und Urin beweisen das täglich. Leben um­schließt also ein fortlaufendes Sterben von Zellen, was für dieses Menschen­leben eine Bildung neuer Zellen im etwa Zehnfachen seines Körpergewichtes (rund 3 x 10E+15 Zellen) erfordert.

Es sind aber nicht alle Organe gleichmäßig betroffen. Herausragend sind Haut, Haare, die Darmzotten und die Lunge. Unsere Lunge muss im Durchschnitt jährlich mit der Atemluft 70 Gramm zellzerstörendes Ozon verkraften, was nur durch eine Neu­bildung von Zellen in den Alveolen gelingt. Enzyme, die das Abräumen der so beschädigten Zellen besorgen, nennen wir beschönigend „Repara­turenzyme“. Diese werden besonders dort und dann gebildet, wenn gehäufte Zellfehlbildungen und damit Zelltod signalisiert wird. Diese Korrekturen sind besonders beim wachsenden Organismus nötig, weshalb Kleinkinder bis zum Zehn­fachen der Reparaturenzymkonzen­tration des Erwachsenen erreichen. Setzt man beim Erwachsenen einen Zellschaden, wie z.B. bei der ionisierenden Bestrahlung der ohnehin auf den fortlaufenden Zelltod pro­grammierten Alveolen der Lunge, z.B. durch die Alphastrahlung von Radon, so antwortet der Körper mit einem Anstieg der Reparaturenzymkonzen­tration. Der Vorgang ist aber relativ langsam, also erst nach Stunden, und bleibt auch länger wirksam, sodass die Reparaturenzyme im ganzen Organismus auch andere vorgeschädigte Zellen ausscheiden. Erst eine Schädigung in Intervallen (mehrere Tage Pause) bringt die Reparaturenzyme auf den Wert des Babys, wo sie allerdings nur mehrere Wochen verharrt. Das begründet die Wirkung von Radonbädern auf Rheuma und andere Gewebsschädigungen. Es kommt aber auf die Dosis und die intermittierende Schädigung an – Dauerschädigung bewirkt durch Überlastung des Repa­ratursystems das Gegenteil. Diese wichtige Unterscheidung spiegelt sich nicht in unserem Gefahren-Bewusst­sein.

Unser streng nach kausaler Ver­knüpfung von Ursache und Wirkung aufgebautes Rechtssystem wird, sobald irgendwelche Schäden eingetreten oder auch nur zu befürchten sind, damit gegen alle Logik zur Bewertung nur statistisch erfassbarer Wirkungen als pseudokausal herangezogen. In angstzentrierten Gesellschaften, wie der unseren, kann diese Pseudokausalität schon im Vorfeld der Handlungen zu Totalverboten führen. Das erklärt auch das Abschalt­gebot nach Fukushima, obwohl es an Deutschen Kernkraftwerken keine mit dem dortigen Unfallablauf und dessen Folgen vergleichbare Szenarien gibt.

Zum deutschen Risikoverständnis

Unsere Befindlichkeit erscheint dann im Gleichgewicht, wenn sie sich zwischen Chance und Risiko einpendelt. Dabei ist das Verhältnis zwischen individuellen Glückserwartungen und ertragenem Risiko je nach dem Gemütszustand des Einzelnen sehr verschieden. Es liegt in unserem Selbstverständnis, dass überschaubare individuelle Risiken eher eingegangen werden, als von außen unsteuerbar aufgezwungene.

Man kann unser individuelles Risikofeld als Schalenmodell darstellen, bei dem die innerste Schale die schiere Existenzerhaltung bildet, die von der Schale des nicht Hungerns (Essen), des nicht Frierens (Beklei­dung), darum herum des Geborgen­seins (Wohnen, Abstand) und schließ­lich der Schale der sozialen Akzeptanz (Familie, Gesellschaftliche Einbet­tung) umfangen wird. Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt weiß sich der Deutsche Bürger in den oben ge­nannten Schalen sicher umfangenen und baut auch auf deren Kontinuität. Die Angst des Einzelnen, die sich stets auf Objektsuche befindet, weist bei unserem durchschnittlichen Bürger daher nach außen auf die eher kollek­tiven und weniger gegenständlichen Angstobjekte, besonders wenn sie vom Einzelnen nicht direkt beeinfluss­bar und in einer zeitlich wie örtlich unscharfen kollektiven Schadensvermutung allgegenwärtig sind. Die Angst vor ionisierender Strahlung ge­hört in diesen Problemkreis, wobei eine individuell mit einer Heilungs­vermutung erduldete ionisierende Strahlung in der Medizin schon wegen ihrer örtlichen und zeitlichen Be­grenzbarkeit davon weitgehend aus­genommen ist.

Der Zugang zu Wechselfällen des Lebens, wie er aus solchen Gefähr­dungen entsteht, kann ja nach Einstellung überwiegend aktiv und ver­ändernd (wie im Christentum) oder überwiegend ertragend und kontemp­lativ (wie z.B. im „Kismet“-Denken des Islam) ausgerichtet sein. Schon aus biblischen Ursprüngen ist unsere abendländische Denkschablone in Schuld und Sühne aktiv und kausal. Wir vereinfachen die oft nur schein­bar kausalen Zusammenhänge, die oft nur das nahe an 100 % herankommende Ende von Wahrscheinlich­keiten darstellen, wobei wir dem „Wunder“ den unscheinbaren Rest bis zur vollen Kausalität überlassen. Das gilt für alle Ereignisse, die wir wahr­nehmen können, vierdimensional, das heißt in Raum und Zeit. Die daraus abgeleitete scheinbare Unentrinnbar­keit bei Schadereignissen entsteht durch Überdehnung großer Dimen­sionen ins Unendliche: Zeitlich im „Ewig“ und „immer“, örtlich im „Über­all“. Die Kernenergiegegner operieren zur allgemeinen Angstmache ge­schickt mit dieser Begriffsüberdehnung. Das Problem ist aber von ganz allgemeiner Natur. Klassische wissenschaftliche Erkenntnisse kom­men überwiegend aus dem Bereich der sehr hohen Wahrscheinlichkeit, die wir vereinfacht als kausale Ver­knüpfung von Ursache und Wirkung kennzeichnen. Ganz allgemein wird aber im Vordringen unseren Wissens in immer kompliziertere Zusammen­hänge bis in das so genannte statistische „Rauschen“ der Zusammen­hang von Ursache und Wirkung immer weniger eindeutig. Diese Unschärfe eröffnet einen großen Ermessensspielraum (ein Beispiel ist die globale Erwärmung). Zusätzlich werden dann aus Gründen der Verein­fachung auch noch die Randbedingungen weggelassen, mit denen eine statistische Aussage von der Wissenschaft zusätzlich oft einge­schränkt wird. Schon Immanuel Kant fand, dass der Bedarf an Entscheidungen immer größer wäre als der Vorrat an Erkenntnissen. Der Einzelne vereinfacht aber im Alltag seine Schlussfolgerungen durch die im Recht und in der Religion anerzogene strenge Kausalität. Überlässt man scheinbar gefahrengeneigte Tätigkeiten den abergläubischen und nur ausschnittsinformierten Angst­bürgern als neue Warnungen vor Ungemach und als mögliche Katastrophenszenarien, so versteifen Mehr­heiten diese daher vereinfachend als „Gewissheiten“ und leiten daraus kollektive Handlungsanweisungen ab. So hat in unserer Gesellschaft die Angst eine Vorliebe für alle jetzt und hier vermeidbaren Angstobjekte, ohne die Spätfolgen (auch die des Unterlassens) ausreichend im Blick zu haben. In Gesellschaftssystemen, die sich weniger perfektioniert geben, sind auch die Ordnungssysteme weniger strikt durchgehalten und der Bürger sorgt in der für ihn stets erwiesenen Unzuverlässigkeit vorsichtig für sich selbst, wobei er in einem all­gegenwärtigen gefährlicheren Risiko­feld weniger Anstoß an verbleibenden Restrisiken nimmt. In Aufstellen und Durchhalten von Ordnungssystemen ist jedoch gerade Deutschland ein Extrembeispiel, was schon im sprach­lichen Doppelbegriff der Sicherheit, die sowohl Gewissheit, wie auch die Gefahrenabwesenheit meint (latei­nisch: certitudo securitatis), zum Aus­druck kommt. Der den Doppelbegriff einfordernde Bürger macht sich nicht klar, dass genau dies alle gefahrengeneigte Technik fast schon defini­tionsgemäß ausschließt, was im Besonderen die Kerntechnik trifft.

Die unkonditionierte Ablehnung

Einziger Ausweg aus diesem typisch deutschen Dilemma, bei dem man sich stets in einem überschaubaren und geregelten Umfeld wähnt, kann nur ein kategorischer Ausschluss einer radioaktive Stoffe hantierenden Tech­nik sein.(Obwohl dies objektiv wahr­scheinlich gar nicht im strengen Sinne nötig wäre).

Daraus folgt, dass jede unkontrol­lierte Freisetzung von Radionukliden, wie immer diese zustande kommt, ausgeschlossen werden muss. Begriff­lich verlangt das für Radionuklide geschlossene Quellen, die allenfalls Strahlung, aber keine Dispersion be­wirken. Eine radioaktive Freisetzung aus Betrieb oder Unfall in einem Kern­kraftwerk muss somit auf das Be­triebsgelände oder besser auf den Kernenergieanteil der Anlage be­schränkt bleiben. Dies gilt nicht nur für den Normalbetriebsfall, in dem eine wie immer geschulte Betreiber­mannschaft sichernd eingreifen kann, sondern auch für eine unbeherrschte Betriebsstörung ohne menschlichen Steuerungseingriff.

Streng genommen gälte das für alle von einer Dispersion von Radio­nukliden gefährdeten Flächen, die ja auch an Landesgrenzen nicht Halt macht, wie man an dem Unfall in Tschernobyl erfahren musste. Die zu einem solchen weit reichenden Ausschluss nötigen internationalen Instrumente fehlen bisher jedoch.

Es gibt für den Radionuklidein­schluss bei schweren Störfällen be­reits technische Teil-Lösungen, (z.B. das Kraftwerk Olkiluoto III in Finnland und Flamanville III in Frankreich), bei denen ein eventuell schmelzender Rektorkern sicher aufgefangen wird. Der überwiegende Teil der Mensch­heit hält derartige etwas teurere Konzepte wegen der geringen Ein­trittswahrscheinlichkeit der Schäden auch nach Fukushima bisher noch nicht für nötig.

Schon die „umhüllte radioaktive Quelle“ verlangt, dass die Umhüllungen des Systems unzerstört bleiben muss und dass sie einen sich aufbauenden Innendruck allenfalls nur über Filter abbauen darf, die alle gefährlichen Radionuklide zurückhalten können. Für einen geometrisch noch intakten Reaktor gibt es im Prin­zip zwei primäre Störkräfte, die aufeinwirken können: Die Ketten­reaktion selbst und die abzuführende Nachwärme. Der Abbruch der Ketten­reaktion erfolgt nach Verlust des Kühlmittels automatisch, solange das Kühlmittel auch der einzige Modera­tor ist. Das gilt für alle wassermoderierten Systeme. Die Nachwärme entspricht im Abschaltzeit­punkt etwa 4 % der Reaktorleistung und fällt nach einer Woche auf etwa 0,5 % ab. Solange das Rohrleitungs­system noch intakt ist und eines der mehreren redundant und diversitär ausgelegten Nachkühlsysteme noch funktioniert, kann die Restwärme abgeführt werden. Selbst wenn der Systemumlauf nicht mehr funktio­niert, so kann der mit Wasser bedeckte Reaktorkern noch durch Verdampfung gekühlt werden. Die freiwerdende Wärme der ersten 10 Tage nach Ab­schaltung eines 1.000 MWe Reaktors entspricht der Verdampfungswärme von 40.000 Kubikmetern Wasser (also etwa 3 großen Schwimmbecken). Nach diesen 10 Tagen ist der Hauptteil des kurzlebigen radioaktiven Jods zerfallen und es muss von den flüchtigen Bestandteilen im Wesentlichen noch das ausdampfbare Cäsiumjodid zurückgehalten werden.

Soweit keine Kühlung erfolgt, wird bis dahin der Kern mit allen seinen auch nicht aktiven Bestandteilen zu einem geschmolzenen Klumpen (das sogenannte Corium) umgeformt worden sein, der langsam durch sein Gewicht in den Beton des Bodens des Reaktorgebäudes einsinkt. Im medialen Sprachgebrauch hat sich dieser Vorgang plakativ als das „Chinasyndrom“ verselbstständigt und überschattet so alle parallel laufenden, möglicherweise sogar schwerer wiegenden Freisetzungsvorgänge. Es ist höchst spekulativ, ob das eindringende Corium irgendwann das meist mehrere Meter dicke Beton­fundament durchschmelzen kann (schon eine einige Meter dicke Lage von Quarzsand kann das verhindern) und ob dann das Schmelzgut noch flüchtige Spaltprodukte nach außen durch den Boden freisetzen würde. Jedenfalls kann man dieses Risiko relativ einfach durch eine hochtempe­raturfeste Wanne unter dem Reaktor­druckgefäß (=core catcher) oder durch einen entsprechend dicken Stahlboden (Wie in neuen Russischen Reaktordruckgefäßen vorgesehen) soweit verlangsamen, dass der Vor­gang mit abnehmender Restwärme ohne Durchbruch nach außen zum Stillstand kommt.

Man geht derzeit dazu über, die Kühlmöglichkeiten des abgeschalteten Reaktors so weit zu perfektionie­ren, dass das System sich selbsttätig und ohne Umlegen von Hebeln oder Einschalten von Notstromaggregaten auch ohne menschlichen Eingriff aus­reichend mit Wasser kühlt. Das bleibt aber immer „engineered safety“ und ist, soweit man nicht auf Wasser aus einem statischen Gefälle, z.B. von einem großen Hochbehälter zurück­greifen kann, von Pumpen, also einer funktionierenden Energiezufuhr und einem intakten Rohrleitungssystem abhängig.

Wenn nichts davon funktioniert, (wenn z.B. der Druckbehälter auch nicht mehr mit Zu- und Ableitungen verbunden sein sollte), ist der Kern­schmelzunfall nach etwa 25 Minuten Tatsache.

Es ist verständlich, dass unabhängig davon, durch welche Ursache(einschließlich absichtlicher Kernzerstörung) eine unkontrollierte Freisetzung von Radionukliden mit der weiträumigen Verseuchung be­wohnter Landstriche stattfinden kann, kein dicht besiedeltes Umfeld einem solchen Risiko ausgesetzt werden darf.

Von diesem Risiko ist der Weiterbetrieb der in Europa, besonders aber Deutschland laufenden Kernkraftwerke eben nicht grundsätzlich frei – wie klein auch immer man eine Wahr­scheinlichkeit dafür ansetzt.

Soweit man die Reaktionen der Reaktorbetreiber auf Fukushima bisher beurteilen kann, werden die EVA-Ereignisse (= Einwirkung von Außen, einschließlich Flutung) und die Notkühlsysteme überprüft und auskömmlich (je 4 Systeme) sowohl auf Redundanz, wie auf Diversität verbessert. In den USA prüft man zusätzlich die Evakuierungsmöglich­keiten der Kraftwerksumgebung. Die 21 von Russland geplanten neuen Kernkraftwerke haben alle einen ver­stärkten Druckgefäßboden und ein zweites Containment. Sofortabschal­tungen gibt es nur in Deutschland, Auslaufen der Kernenergie ist in der Schweiz geplant, Neubaupläne wurden in Italien gestoppt. Die anderen Nuklearnationen bewegen sich zwischen Prüfungen, Verbesse­rungen, Laufzeitverkürzungen und verzögertem Neubau, ohne dass es bisher allgemein gültige Verhaltensregeln gibt.

Die mehr grundsätzlichen Alternativen

Die Summe aller dieser Vorkehrungen mindert die Wahrscheinlichkeit, dass es nach entsprechenden Störungen zum Kernschmelzen und in der Folge zum unkontrollierten Austritt von Spaltprodukten kommt. Ausgeschlossen sind derartige Folgen aber nicht grundsätzlich. Damit bleibt die diffuse Angst vor ionisierender Strahlung und deren Folge für die nähere und auch weitere Kraftwerks­umgebung erhalten.

Will man sich darauf einstellen, so darf das äußere System der Umschließung – das Containment oder der umhüllende zweite Druckbehälter – keiner zusätzlichen zerstörenden Kraft mehr ausgesetzt werden. Unter­sucht man die Risiken dazu, so fallen zunächst die Zirkon-Wasser-Reaktion mit Wasserstoffbildung und eine nachfolgende Knallgasexplosion am schwersten ins Gewicht. Man kann den Reaktorraum mit Stickstoff fluten, um Luftzutritt zu verhindern, aber auch diese Vorkehrung kann im Störfall durch Eindringen von Luft über Undichtigkeiten versagen. Rekombinatoren (Platinmetalle) hel­fen auch nur so lange, als der Gasumlauf diese ausreichend schnell erreicht, noch genügend Sauerstoff vorhanden ist und die Rekombina­tions-Rate mit der Zirkon-Wasserrektion Schritt halten kann – was nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Überhitzt kann er sogar direkt zur Zündquelle werden.

Zirkon als reaktives Metall aus­schließen heißt auf andere Hüllmate­rialien ausweichen. Dafür bietet sich rostfreier Stahl an, was allerdings die Anreicherungskosten für das Uran fast verdoppelt und Ansprüche an die Tritium-Rückhaltung im Betrieb erhöht.

Bei Schiffsreaktoren wird das überwiegend so praktiziert. (Eine etwas ferner liegende Lösung wäre die Verwendung der Spaltedelmetalle als Hüllrohr, wozu man diese allerdings aus den Spaltprodukten der Wieder­aufarbeitung abtrennen, für thermische Reaktoren das Rhodium seiner starken Neutronenabsorption wegen von Palladium und Ruthenium trennen und die Menge von 10 abge­brannten Kernen für den Metallbedarf eines Folgekerne zusammenkommen lassen müsste, wonach es allerdings für nachfolgende Kerne jeweils wieder verwendet werden könnte).

Das Zusammenschmelzen und damit die Corium-Bildung würden dadurch zwar stark verzögert, aber nicht grundsätzlich verhindert. Das gilt im Übrigen auch für den gepriesenen Hochtemperaturreaktor, da der als Moderator verwendete Grafit bei Luftzutritt abbrennen und Radionuk­lide freisetzen würde. Für die Absorp­tion der Hauptmenge der gasförmigen Spaltprodukte Jod und Cäsium wäre ein Wasserfilter (Berieselung oder Wäscher) am einfachsten. Der Rest der dispergierbaren Radionuklide wäre technisch am besten an großoberflächige Produkte zu binden. Da humoser Boden Cäsium am längsten festhält, könnte wahrschein­lich stattdessen gewöhnlicher Torf als Rückhaltemedium dienen. Auch Aktivkohle wirkt ähnlich. Dabei kommt es nicht auf eine dauerhafte Rückhaltung, sondern nur auf eine zeitliche Verzögerung bis zum radio­aktiven Zerfall der Hauptmenge Jod im Cäsiumjodid an. Wenn man das Brandrisiko von Aktivkohle auch noch ausschließen will, muss man auf Zeolithe als Filtermedium auswei­chen, was das Filtervolumen etwa verdreifacht.

Als nächste Stufe der Vermeidung derartiger Störfälle bliebe nur der Weg, das System so zu verändern, dass auch bei Kernzerstörung entweder ein umschließendes Medium die freigesetzten Radionuklide auf­fängt oder keine Dispersionskräfte zur Ausbreitung mindestens von atmosphärischen Freisetzungen mehr exis­tieren. Das bedeutet zunächst die Trennung von Drucksystemen wie der Dampferzeugung vom nuklearen Kern durch Zwischenwärmeübertragung mit einem nicht-dispergierenden Kühlmittel wie z.B. durch ein hoch siedendes flüssiges Metall. Es bedeu­tete auch, dass Druckgebende chemische Reaktionen ausgeschlossen werden müssen, was u.a. Zircaloy und Wasser als Paarung ausschließt. Wenn dann schon die Kernschmelze als Möglichkeit unterstellt wird, sollte die Wärmekapazität des sich erhitzenden Systems so gering wie möglich sein, um die äußere Kühlleistung zu mini­mieren. Das führt ganz automatisch zum Schnellen Reaktor, bei dem auch kein Moderator mit erhitzt wird und der wegen seiner hohen Energiedichte im Kern nur wenige Prozent des Volumens eines Druckwasserreaktors gleicher Leistung benötigt, die es dann zu kühlen gilt.

Es gibt bereits Reaktoren, die diesem Konzept schon recht nahe kommen, wie z.B. die Blei-Wismut-gekühlten Reaktoren der Russischen U-Boote der A-Klasse. Obwohl schon einige davon gesunken sind, hat man noch nirgends Radionuklide in schä­digendem Ausmaß an der Meeres­oberfläche gefunden. Man kann davon ausgehen, dass selbst ein bis zur Dispersion von Radionukliden zerstörter Reaktor zwar das darüber stehende Wasser verunreinigt, aber dennoch keine akute Gefahr darstellt, solange die über einem Reaktor stehende Wassermenge für die Nach­kühlung ausreichend groß ist und sich in einem einigermaßen geschlossenen Becken befindet. Diese Randbedingungen würden von jedem mittel­großen Stausee erfüllt, während man die stromführenden Teile und die Bedienung auf der trockenen Seite der Staumauer anordnen könnte.

Schlussbemerkung

Das mag alles sehr futuristisch klingen, aber man kann bei Betrach­tung der auch heute noch in Planung und Bau befindlichen Kernkraftwerke davon ausgehen, dass die Menschheit nicht grundsätzlich auf die Nutzung der Kernenergie verzichten wird. Andererseits wird das Ausmaß anOrganisationsversagen immer wieder in Einzelfällen ausreichen, auch die ausgeklügeltsten ingenieurmäßigen Sicherheitsvorkehrungen unwirksam zu machen. Da bisher wegen der ho­hen Anfangskosten Kernkraftwerke bevorzugt in reichen und technisch fortschrittlichen Ländern gehäuft betrieben wurden, hat man dort auch alle bezahlbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Jetzt bauen aber vorwiegend ärmere Länder neue Kernkraftwerke, womit dann gerade dort das Eintreten schwerer Störfälle denkbar ist. Wegen der aber auch dort wachsenden ausgeprägten Risikoaversion wären zur Aufrecht­erhaltung der nuklearen Option voll abgesicherte, wenn auch teure Abhilfen gerechtfertigt. Es dürfte sich daher lohnen, System mindestens zu planen und zu erproben, die unter wirklich allen Umständen eine Dispersion ausschließen.

Wenn Ihnen diese Seite gefallen hat, empfehlen Sie uns doch weiter: